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Impfinformation Hund

Translation/Übersetzung

Impfschutz - Schutzimpfung von Hunden gegen ansteckende Krankheiten

"Mein Hund macht mir große Freude!"

Gewiss haben Sie so oder so ähnlich auf eine entsprechende Frage schon geantwortet. Vielleicht sagen Sie es auch von sich aus gerne, weil es einfach stimmt.

Die Freude ist ungeteilt, wenn die Lebensbedingungen des Hundes - sei er als Hausgenosse, Wächter oder Jagdgehilfe gehalten - seinen natürlichen Bedürfnissen entsprechen. Der Hund ist vom Menschen abhängig. Daher ist Fürsorge zugleich Verantwortung, die den Schutz vor Krankheit einschließt.

Schon als Welpe ist der Hund durch Infektionskrankheiten gefährdet, gegen die er nur durch vorbeugende Impfungen geschützt werden kann.

Wichtige Infektionskrankheiten des Hundes, gegen die eine Schutzimpfung möglich ist:

Staupe
Zwingerhusten
Leptospirose
ansteckende Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis)
Parvovirose
Tollwut

Erläuterungen zu folgenden Fragen:

Sind Schutzimpfungen zuverlässig?
Zu welchem Zeitpunkt soll der Hund geimpft werden?
Welchem Zweck dient der Internationale Impfpass?


Wodurch entsteht die Staupe und welche Merkmale hat sie?

Die Staupe wird durch ein Virus verursacht. Ihre Inkubation - das ist die Zeit zwischen Ansteckung und ersten Krankheitserscheinungen - dauert etwa drei bis sieben Tage. Die Ansteckung erfolgt direkt von Hund zu Hund oder auch mittelbar durch Menschen (Kleidung, Schuhe), weil das Virus in der Außenwelt einige Zeit lebensfähig bleibt. Gefährdet sind ungeimpfte Hunde jeden Alters, besonders jedoch Jungtiere.
Der Hund wird zunächst appetitlos, wirkt abgeschlagen und hat Fieber. Abhängig von den vorherrschenden Krankheitsanzeichen unterscheidet man verschiedene Verlaufsformen der Staupe:

Die Darmstaupe führt zu einer Darmentzündung mit Durchfall und Erbrechen.
Die Lungenstaupe beginnt mit Augen - und Nasenausfluss. Vom Nasen-Rachenraum aus (Mandelentzündung!) breitet sich die Entzündung über die Bronchien auf die Lunge aus. Husten und Atembeschwerden sind die Folge.
Oft pfropft sich eine Infektion mit Bakterien auf die geschädigte Schleimhaut auf und verschlimmert den Krankheitsverlauf.
Bei der gefürchteten Nervenstaupe treten krampfartige Zuckungen (sogenannter Staupe-Tick), Bewegungsstörungen und Lähmungen auf, die überaus schwierig zu behandeln sind und häufig dazu führen, dass der Hund eingeschläfert werden muss.


Und wie verhält es sich mit der ansteckenden Leberentzündung?

Auch diese Infektionskrankheit des Hundes wird durch ein Virus hervorgerufen, welches ähnlich wie bei der Staupe übertragen wird. Die ansteckende Leberentzündung heißt mit dem Fachausdruck Hepatitis contagiosa canis, abgekürzt H.C.C.
Ihre Erscheinungen sind denen der Staupe recht ähnlich.
Die Hunde haben Fieber, keinen Appetit und sind schmerzempfindlich im Bauchraum. Es zeigen sich auch Durchfall, Entzündungen im Rachen, nervöse Störungen und als spätere Folge der Infektion können Trübungen der Hornhaut auftreten, die zu vermindertem Sehvermögen führen. Der Hund kann sogar erblinden.


Was versteht man unter Parvovirose?

Die Parvovirose des Hundes ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1980 verbreitet. Es handelt sich um eine Infektionskrankheit, die beim Hund - wie auch bei anderen Tierarten - durch ein arteigenes Parvovirus ausgelöst wird. Betroffen sind hauptsächlich Welpen, aber auch junge Hunde.
Der Krankheitserreger ist in der Umwelt viele Monate lebensfähig. Er kann durch Desinfektion nur schwer abgetötet werden. Dadurch kommt außer der direkten Krankheitsübertragung von Hund zu Hund der indirekten Ansteckung z.B. über Schuhe eine große Bedeutung zu.
Das Virus wird über den Fang aufgenommen und verbreitet sich im ganzen Körper (Allgemeininfektion). Im Vordergrund stehen Magen-Darm-Störungen mit Erbrechen und Durchfall, wobei der Stuhl meist übel riecht, häufig von grauer Farbe ist und auch blutig sein kann.
Mit dem Durchfall wird der Erreger massenhaft ausgeschieden. Manchmal nimmt die Infektion einen sehr raschen Verlauf: Die Tiere werden innerhalb von Stunden hinfällig und verenden.
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Der Zwingerhusten - eine Infektion mit vielen Ursachen.

Beim Zwingerhusten handelt es sich um eine Infektionskrankheit der Atemwege. Ursächlich sind eine Reihe von Viren und Bakterien beteiligt. Sie lösen teils für sich allein, teils im Zusammenwirken die Erkrankung aus. Als Folge der Entzündung von Kehlkopf, Luftröhre und Bronchien tritt bellender Husten auf. Durch engen Kontakt in Zwingern, aber auch auf Dressurplätzen und in Tierpensionen wird die Erregerübertragung begünstigt. Unter diesen Bedingungen kommt es gelegentlich zu einer fast explosionsartigen Ausbreitung.
Die Schutzimpfung gegen Zwingerhusten kann nur die wichtigsten der vielen im Frage kommenden Erreger abdecken, z.B. Parainfluenzaviren. Dennoch leistet sie - regelmäßig durchgeführt -einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung des ansteckenden Hustens und ist insbesondere für Hunde zu empfehlen, die häufig Kontakt zu anderen Artgenossen haben.
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Und was bedeutet Leptospirose?

Wie der Name schon sagt: Für die Krankheit sind Leptospiren verantwortlich, die zu den Bakterien gehören. Diese bakterielle Infektionskrankheit ist auch unter anderen Bezeichnungen bekannt, nämlich Stuttgarter Hundeseuche bzw. Weilsche Krankheit.
Die Ansteckung erfolgt durch Hunde, Mäuse, Ratten und andere Tiere sowie durch verunreinigte Gewässer (Teiche, Gräben, Tümpel). Zu Beginn der Erkrankung werden Müdigkeit und oft ein Schwächezustand in den Hinterbeinen beobachten, der das Springen und Treppensteigen mühsam macht. Nach diesen anfänglichen Erscheinungen zeigen sich Nierenentzündungen, auch Störungen des Magen-Darmbereiches mit Erbrechen und Durchfall sowie andere Merkmale. Die Leptospirose löst auch Gelbsucht aus, die immer einen schweren Verlauf nimmt. Verschiedene Arten von Leptospiren sind auch auf den Menschen übertragbar.


Wie steht es mit der Tollwut? Ist sie wirklich so gefährlich?

Leider ja, weil für diese tödliche Viruskrankheit eine große Zahl von Tierarten, aber auch der Mensch, empfänglich ist. Die Tollwut ist weit verbreitet. Sie kommt nicht nur in vielen Ländern Europas vor, sondern auch in anderen Kontinenten. Übertragen wird sie durch tollwutkranke Tiere. In Deutschland geht die Infektionskette vom Fuchs aus.

Die Ansteckung erfolgt durch Biss eines tollwütigen Tieres, wobei virushaltiger Speichel in die Bisswunde eindringt. Eine Ansteckung mit infektiösem Speichel ist auch über andere, kleinste Verletzungen und sogar Schleimhäute (Auge, Mund) möglich.

Der Mensch kann das Endglied der Ansteckungskette sein. Er ist durch seine Haustiere gefährdet, sofern diese Tiere nicht selbst durch Impfung geschützt sind. Nach dem Eindringen siedelt sich das Virus über das Nervengewebe im Gehirn an und löst dann die der Tollwut eigenen Erscheinungen aus. Beim Hund treten die ersten Anzeichen der Krankheit im allgemeinen 20 bis 60 Tage nach der Ansteckung auf. Es zeigen sich verändertes Verhalten, Unruhe, Scheu, Speichelfluss, heiseres Bellen, Beißwut, zunehmende Lähmung und Tod. Häufig ist das Krankheitsbild aber auch von der sogenannten "Stillen Wut" geprägt. Dabei fehlt in der Regel der Angriffstrieb. Die Hunde sitzen teilnahmslos, mit traurigem Blick herum, verkriechen sich und verenden ebenfalls unter fortschreitenden Lähmungserscheinungen. Oft ist das Krankheitsbild verwirrend, und erst später kommt der Verdacht auf Tollwut.

Schutz bietet die vorbeugende Impfung. Die Infektionskette der Tollwut wir durch die Schutzimpfung der Haustiere unterbrochen. Sie dient mittelbar daher auch dem Schutz des Menschen.

Wegen der Gefährlichkeit der Tollwut hat der Gesetzgeber besondere Maßnahme angeordnet:
An Tollwut erkrankte Tiere müssen getötet werden.

Für Hund und Katze gilt dies bereits, wenn sie mit wutkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.

Wenn Hund und Katze nachweislich schutzgeimpft sind, besteht für sie keine Tötungspflicht. In der Regel werden sie nur nachgeimpft und ein gewisse Zeit unter Beobachtung gestellt.

Die Schutzimpfung ist gültig, wenn sie mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr zurückliegt.

Daraus ergibt sich ganz eindeutig die gesetzliche Besserstellung von gegen Tollwut schutzgeimpften Hunden und Katzen gegenüber ungeimpften Tieren. Um einen andauernden, ununterbrochenen Impfschutz zu erreichen, müssen deshalb regelmäßig Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr erfolgen.

Und noch ein Hinweis:

Eine Schutzbehandlung, d.h. Impfung im Falle des Ansteckungsverdachtes, ist bei Tieren nicht möglich und verboten. Sie wird nur beim Menschen vorgenommen und ist bei Infektionsverdacht dringend angezeigt. In einem solchen Falle - z.B. bei Kontakt mit seuchenverdächtigen oder an Tollwut erkrankten Tieren, bei Verletzungen, die durch Tiere verursacht wurden (Biss- und Kratzwunden) - sollten Sie sofort Ihren Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt aufsuchen und den Vorfall dem nächstgelegenen Veterinäramt zur Kenntnis geben, damit Ihnen rasch Rat und Hilfe zuteil werden.

Im übrigen können auch Menschen vorbeugend gegen Tollwut geimpft werden.

Sind Schutzimpfungen zuverlässig?

Dies kann grundsätzlich bejaht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Impfung vollwertig ernährt und gesund sein. Ein geschwächter, kranker Organismus bildet keine oder nur eine ungenügende Immunität aus. Ferner muss der Hund frei von äußeren und inneren Parasiten sein. Eine Entwurmung ist in der Regel notwendig (ca. 2 Wochen vor der fälligen Impfung).

Beim Impfverfahren wird zwischen Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfungen unterschieden:

Grundimmunisierung bedeutet den erstmaligen Aufbau eines Impfschutzes und besteht in der Regel aus Erst- und Zweitimpfung, die in einem Abstand von ca. 3 bis 4 Wochen (Impftermine) erfolgen müssen. Die Schutzwirkung ist zeitlich begrenzt und im einzelnen unterschiedlich lang.

Daher müssen Wiederholungsimpfungen regelmäßig und in bestimmten Abständen vorgenommen werden. Dies ist unbedingt notwendig, um einen andauernden Impfschutz zu erreichen.

Für die Impfung stehen moderne Impfstoffe zur Verfügung , die in kleiner Dosis eine maximale Schutzwirkung haben. Meist werden Kombinations-Impfstoffe angewendet, so dass der Hund mit nur einer Injektion gleichzeitig gegen mehrere der beschriebenen Infektionskrankheiten geimpft werden kann.

Über den Impfplan einschließlich der zu verwendenden Impfstoffe entscheiden wir in unserer Klinik. Wir werden außerdem die Seuchenlage - allgemein und örtlich - entsprechend berücksichtigen.

Zu welchem Zeitpunkt soll der Hund geimpft werden?

Dazu ist eine Vorbemerkung notwendig. Durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erregern oder aufgrund von Impfungen bildet der Organismus Schutzstoffe, die sogenannten Antikörper. Diesen selbstaufgebauten Schutz nennt man aktive Immunität. Im Gegensatz dazu bedeutet passive Immunität, dass die Schutzstoffe von außen, beispielsweise mit der Muttermilch, zugeführt werden. Ein säugender Welpe erhält also einen passiven Infektionsschutz, der jedoch im allgemeinen zwischen der 6. und 12. Lebenswoche abgebaut wird. Es ist daher unbedingt ratsam, das Jungtier frühzeitig schutzimpfen zu lassen, um es nicht zunehmend der Gefahr einer Infektion auszusetzen.

Der Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist - wie schon erwähnt - an die Grundimmunisierung gebunden. Diese sollte am besten ab der 8. Lebenswoche mit der Erstimpfung gegen Staupe, H.C.C., Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose beginnen. Wegen der eventuell noch vorhandenen, vom Muttertier erworbenen Schutzstoffe muss etwa 3 bis 4 Wochen später die Zweitimpfung vorgenommen werden.

Erst dadurch wird ein vollwertiger Impfschutz erreicht.

Die Grundimmunisierung gegen Tollwut kann mit einer einmaligen Impfung ab der 12. Lebenswoche erfolgen (zusammen mit der Zweitimpfung gegen die vorgenannten Krankheiten), soweit die Seuchenlage oder die Haltungsbedingungen dies zulassen. Wurde jedoch schon vor der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft und stammt der Welpe von einer tollwutschutzgeimpften Hündin ab, muss ebenfalls eine Zweitimpfung im Abstand von 3-4 Wochen folgen.

Häufig werden Welpen bereits beim Züchter erstmals geimpft, so dass der neue Tierbesitzer die Zweitimpfung vornehmen lassen muss. Fragen Sie deshalb beim Kauf eines Hundes grundsätzlich nach dem Impfstatus des Tieres und lassen Sie sich gegebenenfalls den Impfpass aushändigen.

Wenn die Grundimmunisierung abgeschlossen ist, sind zur Erhaltung eines andauernden Impfschutzes Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr erforderlich, je nach Infektionskrankheit, gegen die geimpft wird.

Sofern die Grundimmunisierung beim Welpen versäumt wurde, sollte sie unbedingt nachgeholt werden. Dies kann in jedem Lebensalter erfolgen. Für die anschließenden Wiederholungsimpfungen gelten sinngemäß die zeitlichen Abstände von einem Jahr.

Welchem Zweck dient der Internationale Impfpass?

Dieses wichtige Dokument wird anlässlich einer Auslandsreise mit dem Hund unbedingt benötigt, auch innerhalb der Europäischen Union. Es dient dem Nachweis von verlangten Schutzimpfungen (Tollwut), der Identität und des gegenwärtigen Gesundheitszustandes des Tieres sowie von anderen Angaben. Die entsprechenden Vordrucke sind im Internationalen Impfpass mehrsprachig erhalten. Neben dieser internationalen Funktion ist der Impfpass gleichzeitig für die Aufzeichnung aller durchgeführten Schutzimpfungen sowie der Fälligkeit von Wiederholungsimpfungen vorgesehen und gilt ebenfalls im Inland als Nachweis für den Impfstatus des Tieres.


Erinnern Sie sich: für eine gesetzliche Besserstellung von gegen Tollwut geimpften Tieren wird eine gültige Schutzimpfung verlangt. Nur mit dem Impfpass können Sie dies dem Amtstierarzt rasch und einfach beweisen. Aber auch in Tierheimen, Pensionen und auf Ausstellungen müssen Schutzimpfungen nachgewiesen werden.

Den Internationalen Impfpass erhalten Sie von uns mit der Erstimpfung des Hundes, gegebenenfalls auch schon beim Kauf des Tieres. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf und legen Sie es bei den nachfolgenden Impfungen wieder vor. Mit der Tollwut-Schutzimpfung wird gleichzeitig eine Impfplakette ausgehändigt, die der Hund als sichtbares Zeichen für eine Impfung gegen Tollwut am Halsband trägt.